 
 
  
 
  Der    
  Gesetzgeber    
  regelt    
  den    
  Umgang    
  mit    
  Datenverarbeitungs-Systemen    
  im    
  wesentlichen    
  im    
  BDSG 
  (Bundesdatenschutzgesetz), aber auch dem TKG (Telekommunikationsgesetz) sollten Sie Beachtung schenken.
  Ein  
  Datenschutzbeauftragter  
  ist  
  in  
  Ihrem  
  Unternehmen  
  der  
    
    
    
    
  Ansprechpartner  
  in  
  allen  
  Fragen  
  rund  
  um  
  den 
  Datenschutz  
  -  
  ein  
  Unternehmen  
  ist  
  zur  
  Bestellung  
  verpflichtet,  
  wenn  
  es  
  mehr  
  als  
  vier  
  Personen  
  mit  
  der 
  Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten beschäftigt, dabei regelt das BDSG in:
  §4f   die Bestellung
  §4g  die Aufgaben und Pflichten
  §9    notwendige Maßnahmen
  §43  die Bußgeldvorschrift
  §44  die Strafvorschrift
  Datenschutzbeauftragter  
  kann  
  ein  
  Mitarbeiter  
  Ihres  
  Unternehmens  
  oder  
  eine  
  externe  
  Person,  
  wie  
  z.B.  
  ein  
  IT-
  Dienstleister, sein.
  Personenbezogene  
  Daten  
  sind  
  Einzelangaben  
  über  
  persönliche  
  oder  
  sachliche  
  Verhältnisse  
  einer  
  bestimmten 
  oder bestimmbaren natürlichen Person.
  Automatisierte  
  Verarbeitung  
  ist  
  die  
  Erhebung,  
  Verarbeitung  
  oder  
    
    
    
  Nutzung  
  personenbezogener  
  Daten  
  unter 
  Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen.
  Erheben ist das Beschaffen von Daten über bestimmte Personen.
  Verarbeiten  
  ist  
  das  
  Speichern,  
  Verändern,  
  Übermitteln,  
  Sperren  
  und  
  Löschen  
  personenbezogener  
  Daten.  
  Im 
  Einzelnen ist, ungeachtet der dabei angewendeten Verfahren...
  Ein  
  IT-Security  
  Berater  
  unterstützt  
  mit  
  seinem  
  Fachwissen  
  den  
  Datenschutzbeauftragten  
  in  
  der 
  Erfüllung seiner Pflichten, berät   ihn und hilft bei der Umsetzung.
  Sprechen Sie uns an...
 
 
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